34), sodass der durchschnittliche Leser diese (rhetorische) Frage allein schon aufgrund der stetigen Wiederholung als impliziten Ausdruck einer Meinung bzw. eines Vorwurfs verstehen musste. Der spekulative Vorwurf, ohne legitimen Grund auf einer gescheiterten Beiständin zu beharren, um gegenüber der Kindsmutter Macht zu demonstrieren, was in etwa der Begriffsdefinition von Willkür entspräche (vgl. www.duden.de), rührt in klarer Weise an der Persönlichkeit der Klägerin 2. - 85 -