Deutlich wird das Gesagte aber auch aus dem Gesamtkontext der Ausgabe, zumal darin nicht weniger als vier Mal gefragt wird, ob es der Klägerin 2 um Machdurchsetzung gehe (vgl. Vorspann Kurznachricht [kläg.act. 33] sowie Titel, Untertitel und Textpassage des Berichts [kläg.act. 34), sodass der durchschnittliche Leser diese (rhetorische) Frage allein schon aufgrund der stetigen Wiederholung als impliziten Ausdruck einer Meinung bzw. eines Vorwurfs verstehen musste.