Darin bot er diesen allerdings nicht zu einem Untersuch auf, sondern empfahl einen solchen, und auch das nur, weil 'Marco H.' nach den Schilderungen seiner Mutter in den Monaten seit Beginn des Schiffsaufenthalts regelmässig über belastungsabhängige Schmerzen in beiden Füssen geklagt habe (vgl. KAB 10, 11 und 13). Gerade an diesem letzten Punkt scheitert eine Rechtfertigung, denn die be- hauptungs- und beweisbelasteten Beklagten (s. E. 3.1.1 hiervor) haben noch nicht einmal behauptet, geschweige denn zum Beweis verstellt, dass 'Marco H.' tatsächlich an regelmässigen Fussschmerzen gelitten habe (vgl. Klageantwort, S. 25-28; Duplik, S. 43, 98 und 99);