16, S. 17) – wobei die Kindsmutter solches auch erst später verlangt hatte (vgl. Klageantwort, S. 25) – und dass Dr. med. J.________, leitender Arzt Abteilung Kinderorthopädie des [___Name des Spitals___], in Reaktion auf eine Besprechung mit der Kindsmutter am [_Datum_] 2014 ein Schreiben zu 'Marco H.' verfasst hatte (KAB 11). Darin bot er diesen allerdings nicht zu einem Untersuch auf, sondern empfahl einen solchen, und auch das nur, weil 'Marco H.' nach den Schilderungen seiner Mutter in den Monaten seit Beginn des Schiffsaufenthalts regelmässig über belastungsabhängige Schmerzen in beiden Füssen geklagt habe (vgl. KAB 10, 11 und 13).