Gleichzeitig strich sie in ihrer Antwort ausdrücklich die Dringlichkeit und die Warnung des leitenden Arztes vor Gesundheitsschäden heraus. In ihrer Antwort auf die dritte – erstmals offen gestellte – Frage, fasste die Kindsmutter schliesslich ihre Befindlichkeit zusammen und bezeichnete das Vorerwähnte als "Kindswohlgefährdung, nichts anderes".