kläg.act. 21). Im Rahmen der damals doch heftig geführten und ohne Weiteres im öffentlichen Interesse liegenden Diskussion über das Kosten-Nutzen-Ver- hältnis von Resozialisierungs- resp. Erziehungsmassnahmen sind – innerhalb gewisser Grenzen – auch Dysphemismen wie "Sozialwahnsinn" und provokative Wortmeldungen hinzunehmen. 4.1.2 ON-Ausgabe vom 9. Oktober 2014 - 81 -