Ohnehin wäre eine solche Persönlichkeitsverletzung aber auch gerechtfertigt: Zu jener Zeit war anhand eines anderen in die Schlagzeilen geratenen Jugendlichen ('Carlos' bzw. [Name]), auf den sowohl der Vorspann der Nachricht als auch Titel und Text des Berichts Bezug nehmen, ein landesweiter Diskurs über aussergewöhnliche Resozialisierungsmassnahmen (Boxtraining; Einzelsetting) und deren Kosten entbrannt. Seitens der Beklagten bestand daher durchaus ein Interesse daran, die Leserschaft ihrer Zeitung über eine ebenfalls nicht gerade alltägliche und kostengünstige Kindesschutzmassnahme aus der Region sowie ihre Haltung dazu zu informieren.