In Anbetracht des Gesamtkontexts der fraglichen Ausgabe zielt der Begriff "Sozialwahnsinn" genauso wie die beiden beanstandeten Aussagen in der Kommentarspalte darauf ab, die zur Therapie eines verhaltensauffälligen Jugendlichen gewählte Massnahme im Hinblick auf ihre vom Gemeinwesen zu tragenden Kosten als unvernünftig oder unverschämt zu bezeichnen. Dem kritischen Durchschnittsleser erhellt, dass die Autorschaft die Auffassung vertritt, dass die Kosten dieser als "Luxustherapie" oder "Segeltörn" bezeichneten Massnahme in keinem Verhältnis zu einem allfälligen Nutzen derselben stehen bzw. konventionellere und billigere Massnahmen (z.B. Internat oder Arbeit auf dem Bauernhof [insbes.