Dazu gilt es was folgt auszuführen: Der Sinn der Bezeichnung "Sozialwahnsinn", die sich im Obertitel der Nachricht und des Berichts findet, erschliesst sich dem Leser erst, wenn er die ganze Geschichte liest. In Anbetracht des Gesamtkontexts der fraglichen Ausgabe zielt der Begriff "Sozialwahnsinn" genauso wie die beiden beanstandeten Aussagen in der Kommentarspalte darauf ab, die zur Therapie eines verhaltensauffälligen Jugendlichen gewählte Massnahme im Hinblick auf ihre vom Gemeinwesen zu tragenden Kosten als unvernünftig oder unverschämt zu bezeichnen.