Im grauen Textkasten werden sodann – mit ironischem Unterton – Auszüge aus dem "harten" Alltag auf dem Schiff präsentiert. Die Kläger störten sich am Begriff "Sozialwahnsinn", der sowohl im Obertitel der Nachricht auf der Frontseite als auch als Obertitel des Berichts auf S. 5 verwendet wird, und an zwei Aussagen in der direkt neben dem Bericht postierten Kommentarspalte des Beklagten 2 ("Es mag ja sein, dass die Therapie dem Jungen hilft, aber die Unverfrorenheit, wie die Sozialämter mit dem Geld der Bürger umgehen, ist scheinbar grenzenlos", "Jeder, der täglich zur Arbeit geht und seine Steuern abliefert, muss sich betrogen vorkommen").