- 76 - fertigen lasse. Nachdem die Vorinstanz durchwegs betont hatte, es könne auf eine Beurteilung der Einzelberichterstattungen nicht verzichtet werden (vi-Entscheid, S. 74 f.), kann entgegen der Auffassung der Beklagten 2 und 3 (Berufung, S. 107) auch nicht gesagt werden, sie habe ihren eigenen Vorgaben zuwidergehandelt, indem sie eine Prüfung der inkriminierten Aussagen auf ihren persönlichkeitsverletzenden Gehalt unterliess.