3.2.2.2 Abgesehen davon führen die Beklagten 2 und 3 in ihrer Berufung neu lediglich repetitiv aus, "die blosse Identifizierung von streitigen Medienberichten oder ihre inhaltliche Wiedergabe und pauschale Behauptungen, diese und ihre Gesamtheit verursachten die behaupteten Verletzungen, genügen […] den Substanziierungsanforderungen nicht" (Berufung, S. 88, 99, 102). Dieser von Erwägungen des Handelsgerichts des - 73 -