2.7 Facebook und Leserbriefe: Keine Passivlegitimation der Beklagten 2 und 3 und nicht Teil der Kampagne 2.7.1 Weiter legen die Beklagten 2 und 3 in ihrer Berufung grosses Gewicht darauf, dass erstens sie bezüglich der Äusserungen auf der Facebook-Seite der Beklagten 1 und der in den ON abgedruckten Leserbriefe nicht passivlegitimiert seien und dass zweitens die Facebook-Kommentare – im Titel ist ebenfalls von den Leserbriefen die Rede, wohingegen sich in der zugehörigen Begründung kein Wort mehr dazu findet – auch nicht Teil der bestrittenen Kampagne seien (Berufung, S. 18-27).