Insofern sei die 'KESB Linth' trotz ihres Namens und obwohl sie auch für die übrigen neun Gemeinden handle, nichts anderes als die KESB der Stadt Rapperswil-Jona (vi-Entscheid, S. 60-62). Deshalb, und weil die Verwaltungsvereinbarung keine Regelung enthalte, wonach den übrigen Gemeinden in derartigen Angelegenheiten besondere Kompetenzen oder ein Mitspracherecht zukomme, scheide eine Aktivlegitimation sämtlicher zehn Gemeinden aus (vi-Entscheid, S. 62).