2.6.2 Mit der bereits in den erstinstanzlichen Rechtsschriften mehrfach thematisierten Frage nach der Aktivlegitimation der Klägerin 2 (Klage, S. 197-199; Klageantwort, S. 5 f.; Replik, S. 6 f.; Duplik, S. 14-19) setzte sich die Vorinstanz auf zehn Seiten ausführlich auseinander (vi-Entscheid, S. 57-67) und erwog dabei im Wesentlichen was folgt: