Duplik, S. 41-76, 80 f., 84-88). Überdies hatten diese zu ihrer Verteidigung noch in der Duplik vom 16. August 2017 sieben bislang unveröffentlichte Interviews ins Recht gereicht, die sie erst wenige Tage zuvor mit den Direktbetroffenen über einige der in den Unterlassungsbegehren angesprochenen Themen geführt hatten (Beilagen 42-44, 46-48 und 50 zur Duplik; vgl. auch Duplik, S. 98, 103, 107, 112-114, wo auf eine mögliche Publikation jeweils ausdrücklich hingewiesen wurde). Ebenso brauchte die Vorinstanz bezüglich der Verletzungsgefahr nicht zwischen den einzelnen Beklagten zu unterscheiden, verzichteten diese doch darauf, die Entlassung und [___