Freistellung noch vor und im Falle des Beklagten 2 die Kündigung vor und die [______] Freistellung unmittelbar nach der Eröffnung des angefochtenen Entscheids im Dispositiv ausgesprochen worden seien (Berufungsantwort Beklagte 2 und 3, S. 7-9; Berufungsantwort Beklagte 1, S. 5 f.).