einzugehen, daraufhin die Einwände betreffend die Abweisung der weiteren klägerischen Begehren zu behandeln und schliesslich jene betreffend die erstinstanzliche Kosten- und Entschädigungsfolgen zu beurteilen. Zu guter Letzt sind die Gerichts- und Parteikosten des Berufungsverfahrens zu verlegen. 2. Grundlegende Aspekte 2.1 Klagebewilligung / Klageänderung