1.3 Streitig sind demnach noch das (bzw. die) klägerische(n) Feststellungsbegehren in Bezug auf die Beklagten 2 und 3 (Klagebegehren Ziff. 6 und Dispositiv Ziff. 1), die klägerischen Unterlassungsbegehren (Klagebegehren Ziff. 5 und Dispositiv Ziff. 6), die klägerischen Vollstreckungsbegehren (Klagebegehren Ziff. 8 und Dispositiv Ziff. 6), das Genugtuungsbegehren des Klägers 1 (Klagebegehren Ziff. 9 und Dispositiv Ziff. 6) und schliesslich – auch unabhängig von den vorgenannten Punkten – die erstinstanzliche Gerichts- und Parteikostenregelung (Dispositiv Ziff.