BSK ZPO-RUGGLE, Art. 71 N 30, 32 und 41-44). Nachdem die Beklagte 1, die als einzige von den Dispositiv Ziff. 2-4 beschwert ist, auf eine (Anschluss-)Berufung verzichtete (vgl. schon vi-act. 68), sind die darin enthaltenen Anordnungen und in Bezug auf ihre Person ebenso die Feststellung in Dispositiv Ziff. 1 des angefochtenen Entscheids in (materielle) Rechtskraft erwachsen. Zwar könnte sich so je nach Begründung ein Wertungswiderspruch ergeben, sollte die Berufung der Be- - 46 -