freigestellt worden sei und das Arbeitsverhältnis mit ihm per [__Datum__] 2019 aufgelöst werde; nachdem die Beklagten 2 und 3 mit Eingabe vom 31. Oktober 2018 auf diese Mitteilung aufmerksam gemacht hatten (B/22 im Verfahren BO.2018.28), liessen sich am 14. November 2018 die Kläger (B/25 im Verfahren BO.2018.28) und alsdann am 23. November 2018 auch die Beklagten 2 und 3 (B/28 im Verfahren BO.2018.28) nochmals vernehmen. Darauf, auf die Berufungsbegründungen und die Erwägungen der Vorinstanz ist, soweit erforderlich, im Folgenden einzugehen. II. Formelle Erwägungen 1. Prüfung der Prozessvoraussetzungen