3.1 Gegen den vorinstanzlichen Teilentscheid vom 8. Dezember 2017 erhoben sowohl die Beklagten 2 und 3 als auch die Kläger mit Eingaben vom 14. Mai 2018 Berufung beim Kantonsgericht (B/1 im Verfahren BO.2018.28+29-K1 [nachfolgend: Berufung [Beklagte 2 und 3] bzw. BO.2018.28] resp. B/1 im Verfahren BO.2018.30-32-K1 [nachfolgend: Berufung [Kläger] bzw. BO.2018.30]). Die Beklagten 2 und 3 verlangen mit ihrer Berufung, die ausschliesslich auf eine Abänderung zu Ungunsten der Kläger abzielt, die Aufhebung von Ziff. 1 des angefochtenen Teilentscheids und das kostenfällige Nichteintreten, eventualiter die kostenfällige Abweisung der Feststellungsklage (Begehren Ziff.