schlossen sich letzterem Begehren an (vi-act. 70). Mit Schreiben vom 27. Dezember 2017 stellte die Vorinstanz u.a. sämtlichen Parteien das Protokoll der Hauptverhandlung vom 5. Dezember 2017 und Rechtsanwalt Dr. Daniel Glasl die umfangreiche Kostennote der Kläger zu, wobei die weitergeleitete Version – auf ein entsprechendes vorgängiges Ersuchen des Rechtsvertreters der Kläger hin – bei den Rechnungsdetails einige wenige Schwärzungen enthielt (vi-act. 73; vgl. auch vi-act. 59-63 und 71 f.).