57a, S. 2 [Plädoyernotizen Kläger]; vgl. auch die unveränderten Begehren der Beklagten in vi-act. 57c [Plädoyernotizen Beklagte]). Daneben stellten die Kläger den prozessualen Antrag, das Verfahren vorerst auf die Klagebegehren Ziff. 1-8 sowie 10 und 11 zu beschränken und über das Rechtsbegehren Ziff. 9 betreffend Gewinnherausgabe in einem separaten - 39 - Teilverfahren zu einem späteren Zeitpunkt zu befinden, da nur diesbezüglich ein Beweisverfahren durchgeführt werden müsse (Plädoyernotizen Kläger, S. 73-76).