2.5 Nach Abschluss des Schriftenwechsels und Eingang mehrerer im Rahmen des allgemeinen Replikrechts eingereichter (Noven-)Eingaben (der Kläger vom 16. und 17. Oktober 2017 [vi-act. 51 und 51A] sowie vom 6. November 2017 [vi-act. 55] und der Beklagten vom 1. November 2017 [vi-act. 53]) fand am 5. Dezember 2017 die Hauptverhandlung statt (vi-act. 57 [Verhandlungsprotokoll]), anlässlich welcher die Kläger um Abschreibung von zwölf der die Facebook-Kommentare betreffenden Löschungsbegehren zufolge Gegenstandslosigkeit ersuchten und ansonsten – wie auch die Beklagten – unverändert an ihren bisherigen Begehren festhielten (vi-act. 57a, S. 2 [Plädoyernotizen Kläger];