2.3 Aufgefordert zur Einreichung der Klageantwort (vi-act. 10) liessen die Beklagten durch ihren gemeinsamen Rechtsvertreter, anfänglich Rechtsanwalt Dr. Peter Philipp und später nach einem ersten Anwaltswechsel (vi-act. 15) Rechtsanwalt David Stärkle, zunächst verschiedene Verfahrensanträge stellen (vi-act. 11 und 19), welche – abgesehen davon, dass die Vorinstanz sie zur Einforderung (vi-act. 14) bzw. die Kläger zur Beibringung von Ergänzungen betreffend die Bevollmächtigung veranlassten (vi-act. 13 [kläg.act. 302-304]; vi-act. 16 [kläg.act. 306 f.] – jeweils abgewiesen wurden (vi-act. 17 und 19). Am 1. März 2017 bzw. mit rechtsgenüglicher Unterschrift am 3. März 2017 (vgl. vi-act.