Mit dieser verlangten sie unter Strafandrohung nach Art. 292 StGB im Ungehorsamsfall (Klagebegehren Ziff. 8) die Löschung von insgesamt 276 Passagen aus dem Online-Archiv der Beklagten 1 (Ziff. 1) sowie aus allen weiteren verfügbaren Archiven, insbesondere dem Dossier "KESB" auf der Website der Beklagten 1 (Ziff. 2), und, soweit sie dort aufgeschaltet waren, auf der Facebook-Seite der Beklagten 1 (Ziff. 3), die Löschung von 75 Kommentaren auf der Facebook-Seite der Beklagten 1 (Ziff. 4), das gegenüber sämtlichen Beklagten auszusprechende Verbot, 25 Äusserungen zu verbreiten (Ziff. 5), die Feststellung einer ihre Persönlichkeit verletzenden Kampagne (Ziff.