1. Es sei, soweit darauf einzutreten ist, das Rechtsbegehren Ziff. 1 der Berufung der Berufungskläger 1 und 2 (ursprüngliche Kläger 1 und 2) abzuweisen und Ziff. 6 des Urteilsdispositivs des Entscheids der Vorinstanz (Abweisung des erstinstanzlichen Klagebegehrens Ziff. 5), zu bestätigen. 2. Es sei, soweit darauf einzutreten ist, das Rechtsbegehren Ziff. 2 der Berufung der Berufungskläger 1 und 2 (ursprünglich Kläger 1 und 2) abzuweisen und Ziff. 6 des Urteilsdispositivs des Entscheids der Vorinstanz (Abweisung des erstinstanzlichen Klagebegehrens Ziffer. 8), zu bestätigen.