Die Behauptung, diese Verweigerung der Akteneinsicht sei erfolgt, um zu vertuschen, dass Rechte verletzt worden seien; 1.12. Direkte oder suggestive Aussagen, die beim Leser den Eindruck erwecken, es bestünde ein Kausalzusammenhang zwischen der Geschäftsführung der Kesb Linth bzw. des Klägers 1 und dem Suizid von Herrn H.__sel.; - 29 -