Der Kläger 1 sei "machtbesessen" bzw. ein "Tyrann" oder Ähnliches; 1.7. Behauptung, die Kesb Linth habe je eine Mutter zum Abstillen gezwungen bzw. einem Kind die Mutterbrust genommen; 1.8. Der Kläger 1 habe sich als Handlanger eines Bauriesen einspannen lassen bzw. sich aggressiv in einen Geschäftsstreit eingemischt o.ä. und sei dabei "parteiisch" und "verbissen" vorgegangen; 1.9. Die Äusserung der Behauptung oder des Verdachts, bei der Wahl des Klägers 1 zum Präsidenten der Kesb Linth sei es nicht mit rechten Dingen zugegangen bzw. diese Wahl sei "gezinkt" gewesen;