Der Vergleich von der Kesb Linth betreuter Kinder mit Verdingkinder; 1.3. Die Behauptung, im Fall von Marco H. seien "Kindsrechte mit Füssen getreten" bzw. die UNO-Konvention für Kinderrechte verletzt worden; 1.4. Die Verwendung strafrechtlicher und anderweitig skandalisierender Terminologie, namentlich der Begriffe "Entführung", "Deportierung", "Gefängnis", "Verbannung" und "Inhaftierung" zur Beschreibung der im Fall von Marco H. angeordneten Massnahme auf dem Jugendschiff [_Name_];