1. Dispositiv Ziff. 1 des Entscheids der Vorinstanz sei aufzuheben und auf die Feststellungsklage gegen die Beklagten 2 und 3 sei nicht einzutreten, eventuell sei sie vollumfänglich abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (Dispositiv Ziff. 7 und 8) zu Gunsten der Beklagten 2 und 3 und vollumfänglich zu Lasten der Kläger. - 28 -