8. Die Obersee Nachrichten AG und B._______ werden unter solidarischer Haftbarkeit verpflichtet, der Stadt Rapperswil-Jona und A.________ für deren Parteikosten CHF 160'193.30 zu bezahlen. Im internen Verhältnis entfallen auf Seiten der Beklagten je CHF 80'096.65 auf die Obersee Nachrichten AG und auf B._______. C.____________ hat im Innenverhältnis keine Parteikosten zu übernehmen. Auf Seiten der Kläger entfallen CHF 106'795.55 der Parteientschädigung auf die Stadt Rapperswil-Jona und CHF 53'397.75 auf A.________. Anträge vor Kantonsgericht A) Berufung der Beklagten 2 und 3 (BO.2018.28+29-K1) a) Anträge der Beklagten 2 und 3