Der Stadt Rapperswil-Jona und A.________ wird im Umfang von CHF 7'500.00 das Rückgriffsrecht auf die solidarisch haftenden Beklagten eingeräumt. Im Innenverhältnis werden die Gerichtskosten auf Seiten der Kläger zu CHF 3'000.00 der Stadt Rapperswil-Jona und zu CHF 1'500.00 A.________ und auf Seiten der Beklagten im Umfang CHF 6'750.00 den Obersee Nachrichten AG und im Umfang von CHF 6'750.00 B.______ auferlegt. C.____________ werden im Innenverhältnis keine Gerichtskosten auferlegt.