7. Die Gerichtskosten, bestehend aus der Entscheidgebühr von CHF 18'000.00 für den begründeten Entscheid, werden im Umfang von CHF 4'500.00 und unter solidarischer Haftung der Stadt Rapperswil-Jona und A._______ und im Umfang von CHF 13'500.00 den solidarisch haftenden Obersee Nachrichten AG, B._____ und C._____________ auferlegt. Erhoben werden die Gerichtskosten im Umfang von CHF 12'000.00 bei den Klägern, unter Verrechnung mit dem geleisteten Kostenvorschuss von CHF 12'000.00. Weiter werden je CHF 3'000.00 bei der Obersee Nachrichten AG und bei B._______ erhoben. Der Stadt Rapperswil-Jona und A.____