4.3. Die Obersee Nachrichten AG wird verpflichtet, auf ihrer Facebook-Seite (www.facebook.com/oberseenachrichten) spätestens 7 Tage nach Rechtskraft dieses Entscheids einen Beitrag mit dem Titel "Publikation Urteil gegen ON betreffend Persönlichkeitsverletzung im Zusammenhang mit Berichterstattung zu KESB Linth", zusammen mit einem Link zur Urteilspublikation auf der Homepage der Obersee Nachrichten AG anzubringen. Der gleiche Beitrag ist in den drei Folgemonaten, jeweils am Tag, der die gleiche Zahl trägt wie der Tag, an dem der Beitrag erstmals veröffentlicht wurde, erneut anzubringen.