19) Beitrag vom 28. Juli 2016 (S._______) a) "Aber seine [diejenige von {_Name_}, einem Mitglied der Kesb-Rekursinstanz] Aussage ist exemplarisch für die Scheinheiligkeit und Herzlosigkeit der KESB. Wie soll ein 73-jähriger, halb krank, in die Psychi gesteckt und dann polizeilich begleitet seiner Kunden bestohlen – und erst noch seiner Selbstbestimmung beraubt, sich gegen diesen KESB-Apparat wehren?" (Persönlicher Beitrag des Beklagten 2); b) "wo können Leute die hilfe brauchen hilfe erwarten ohne das man die KEBS am Halse hat (…)"; c)