2. Die Obersee Nachrichten AG wird verpflichtet, innert 7 Tagen seit Rechtskraft dieses Entscheids bei sämtlichen unter Ziff. 1 genannten Berichten und Leserbriefen, in deren Onlinearchiv (www.oberseenachrichten.ch/archiv/) sowie in allen anderen verfügbaren Datenquellen auf deren Website, auf deren Facebook-Seite (www.facebook.com/oberseenachrichten) sowie den Mediendatenbanken SMD und Swissdox am oberen Rand der jeweils betroffenen Zeitungsseite gut lesbar in roter Schrift und im Schriftformat analog dem Ingress bzw., bei fehlendem Ingress, analog dem Fliesstext, folgenden Text anzubringen: