1. Die Klage sei abzuweisen, soweit auf sie eingetreten werden kann. - 23 - 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, zuzüglich Mehrwertsteuerzuschlag für die nicht mehrwertsteuerpflichtigen Beklagten 2 und 3, solidarisch zu Lasten der Kläger. Teilentscheid des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland, 2. Abteilung, vom 8. Dezember 2017