Die Verlinkung und das Urteil seien während mindestens zwölf Monaten aufgeschaltet zu lassen; 7.3. Auf der Facebook-Seite der Beklagten 1 (www.facebook.com/oberseenachrichten) sei spätestens eine Woche nach Rechtskraft des Urteils ein Beitrag mit dem Titel "Publikation Urteil gegen ON betr. Persönlichkeitsverletzung im Zusammenhang mit Berichterstattung zu Kesb Linth", zusammen mit einem Link zur Urteilspublikation auf der Homepage der Beklagten 1, anzubringen.