In der Printausgabe der ON sei in der ersten Ausgabe nach Rechtskraft des Urteils vollständig und in gut leserlicher Schrift, schwarz auf weissem Hintergrund, mit einem Anriss auf der Titelseite (1/2 Seite direkt unter dem ON-Logo bis hinunter zur Seitenmitte und über die gesamte Seitenbreite) auf die Urteilspublikation hinzuweisen und das Urteilsdispositiv sei auf den folgenden Seiten (beginnend spätestens auf der Seite 5) zu publizieren; 7.2.