Die Behauptung, die Kesb Linth habe im Fall M._________ eine "gesunde" und "völlig normale" Frau M._________ in die Psychiatrie eingewiesen. 5.17. Die Behauptung, die Kesb Linth habe die "geistig gesunde" Frau A.S. in die Psychiatrische Klinik einliefern wollen; - 21 -