Die Behauptung, die Kesb Linth bzw. der Kläger 1 hätten nur aufgrund des Mediendrucks, namentlich desjenigen der Beklagten, bestimmte von den Medien geforderte Massnahmen umgesetzt; 5.6. Der Kläger 1 sei "machtbesessen" bzw. ein "Tyrann" oder Ähnliches; 5.7. Behauptung, die Kesb Linth habe je eine Mutter zum Abstillen gezwungen bzw. einem Kind die Mutterbrust genommen; 5.8. Der Kläger 1 habe sich als Handlanger eines Bauriesen einspannen lassen bzw. sich aggressiv in einen Geschäftsstreit eingemischt o.ä. und sei dabei "parteiisch" und "verbissen" vorgegangen; 5.9.