4.20. Beitrag vom 28.07.2016 (S._____) a. "Aber seine [diejenige von {_Name_}, einem Mitglied der Kesb-Rekursinstanz] Aussage ist exemplarisch für die Scheinheiligkeit und Herzlosigkeit der KESB. Wie soll ein 73-jähriger, halb krank, in die Psychi gesteckt und dann polizeilich begleitet seiner Kunden bestohlen – und erst noch seiner Selbstbestimmung beraubt, sich gegen diesen KESB-Apparat wehren?"