2. Sämtliche gemäss Rechtsbegehren 1.1-1.56 zu löschenden Textpassagen seien auch aus allen weiteren verfügbaren Archiven in allen Formen und Formaten zu löschen, insbesondere im "Dossier KESB" auf der Webseite der Beklagten 1 (www.obersee-nachrichten.ch), den Mediendatenbanken (inkl. SMD und Swissdox) und den Internet-Suchmaschinen (insbesondere Google, inkl. Google-Index und Google-Cache); 3. Sämtliche gemäss Rechtsbegehren 1.1-1.56 zu löschenden Textpassagen, die auf der Fa- cebook-Seite der Beklagten 1 (www.facebook.com/oberseenachrichten) aufgeschaltet sind, seien auch dort zu löschen;