"Eines ist klar: Frau M._________ ist normal" (S. 11 in Spalte 5); e. Titel: "Wahl von KESB-Chef A.__: Es war ein Beziehungsdelikt!" (S. 5) sowie Bezeichnung "klassisches Beziehungsdelikt" im Text (S. 5, Spalte 1); f. Formulierung, die "Probleme" [mit dem Kläger 1] "begannen mit einer Lüge" (S. 5, Anriss), Zwischentitel: "Mit Lüge A.__ gut darstellen" (S. 5, Spalte 3) und Formulierung "Das war eine Lüge und ein Bluff. A._______ war der einzige Kandidat, den der für den KESB-Chef verantwortliche Stadtpräsident prüfte." (S. 5, Spalte 1); g. Formulierung "[Frau M.________] einzusperren, ist eigentlich ein Verbrechen.