1.42. Ausgabe vom 14.04.2016 a. Bildlegende: "Nach grauenhaftem KESB-Entscheid bleibt das Kind auf der Strecke." (S. 5); b. Die Formulierung: "Der Anwalt schreibt, hier sei 'dem Kind in völliger Willkür die Mutter als Hauptbezugsperson entzogen' worden" (S. 5, Spalte 3); c. Folgende Zitate aus dem Kasten unten auf S. 5: - "Besorgte Nachbarn: 'Es ist der blanke Horror'"; - "Frau [_Name_] bilanziert: 'Was hier vor sich geht, ist grotesk und der blanke Horror.'" - "Was diesem Kind angetan wird, macht nur noch traurig und wütend.