" Und "Bei allen KESB-'Präsidien' handle es sich nicht um Angestellte des Kantons "und schon gar nicht um 'Spitzenbeamte' des Departements des Innern." Mehr Distanzierung aus der Feder eines Regierungsrates geht im aktuellen Fall kaum." (Artikel des Beklagten 3 oben rechts, S. 11); c. Die Formulierung: "illegale Finanzmanipulationen und Rechtsbrüche der KESB- Linth im Fall H.__sel." (Artikel des Beklagten 3 oben rechts, S. 11); d. Die Formulierung: "Was sich aber mit KESB, A._____ im Linthgebiet, abspielt, ist ungeheuerlich und staatszersetzend.