eine Verfügung, die jedem Chef eines normalen Unternehmens den Kopf kosten würde. Das ist wohl der wahre Grund, weshalb er die Akteneinsicht für die Angehörigen des Verstorbenen verweigert." (S. 5, Kommentar Spalte rechts); n. Folgende Formulierung im Kommentar des Beklagten 3: "Ein Klient wird ohne Rechtsgrundlage nicht mehr aus der KESB-Zange entlassen, dann wird ihm unrechtmässig das Geld weggenommen und angelegt und zum Schluss versucht der KESB-Chef, in einer offiziellen Verfügung alles zu vertuschen." (S. 5, Kommentar Spalte rechts); o. Leserbrief [___Autor___]: