Am 20. Juni 2014 beschliesst die KESB-Beamtin [_Name der Beamtin__], dass die Beistandschaft weitergeführt wird. Damit bricht die KESB im "Fall H._sel." ein erstes Mal das Recht, denn eine einzelne KESB-Beamtin darf keinen solchen Entscheid fällen." (S. 5, zweite Spalte); f. Die Behauptung: "Der 55-jährige Erbe [sei] enterbt [worden]!" (S. 5, zweite Spalte); g. Folgende Passage: Vom 20. Januar bis 31. März 2015 verschieben Beamte des Beratungszentrums Uznach das H.__sel.-Erbe auf drei lokale Banken. Es wird -9-